16.01.2024
Austausch der Wasserzähler

In den Wohn- und Betriebsgebäuden im Versorgungsgebiet der Wassergenossenschaft Rankweil sind ca. 2.700 Wasserzähler eingebaut, diese unterliegen der gesetzlichen Eichpflicht nach BGBl. Nr. 152/1950 (Maß- und Eichgesetz – MEG) und müssen nach 5 Jahren ausgetauscht und überprüft werden.

Im Jahr 2024 werden von März bis November ca. 600 Wasserzähler im Unterdorf getauscht.

Der Austausch der Wasserzähler wird von unseren Wassermeistern durchgeführt. Der Zutritt zum Wasserzähler ist unseren Wassermeistern jederzeit zu gestatten, der Zugang zum Wasserzähler ist freizuhalten.

Die Wasserzähler werden einmal jährlich im Dezember abgelesen. Zum halben Jahr wird eine Akontozahlung (halber Vorjahresverbrauch) in Rechnung gestellt. Wir empfehlen, den Wasserverbrauch mehrmals jährlich zu kontrollieren, um Verluste zu vermeiden. Stellen Sie sämtliche Wasserverbraucher (Spülmaschine, Waschmaschine etc.) im Haushalt ab und kontrollieren Sie, ob sich das Zählwerk im Wasserzähler bewegt. Rinnende WC-Spülungen oder Überdruckventile in den Verbrauchsanlagen haben oft mehrere hundert Kubikmeter Wasserverluste im Jahr zur Folge.