Hausanschluss

Im Zuge des behördlichen Bewilligungsverfahrens wird die Wassergenossenschaft Rankweil über Ihr Bauvorhaben informiert. Wir senden Ihnen alle notwendigen Unterlagen (Antrag für die Herstellung des Wasseranschlusses, Satzung, Wasserleitungs- und Gebührenordnung, Gebührenblatt usw.) zu.

Ab der Versorgungsleitung der Wassergenossenschaft haben Sie als Bauherr die Hausanschlussleitung mit Hausanschlussschieber auf Ihre Kosten zu erstellen. Die Grabarbeiten werden nach unseren Anweisungen von Ihnen veranlasst und bezahlt. Die Installationsarbeiten werden von uns auf Ihre Kosten durchgeführt.

Die örtliche Lage der Hausanschlussleitung sowie die Einbaustelle des Wasserzählers werden im Einvernehmen mit dem Wasserwerk festgelegt. Die Abdichtung der Mauerdurchführung ist von einer Fachfirma auszuführen.

Die Hausanschlussleitung geht nach Ihrer Fertigstellung in das Eigentum der Genossenschaft über und wird auf Kosten der Genossenschaft instandgehalten und gewartet. Eine Reparatur, Änderung, Erneuerung oder Entfernung der Hausanschlussleitung ist auf Kosten des Anschlussnehmers vorzunehmen, ausgenommen in jenen Fällen, welche auf normale Abnützung der Leitung zurückzuführen sind.

Muss zur Erstellung einer Hausanschlussleitung eine Bundes-, Landes- oder Gemeindestraße aufgegraben werden, müssen Sie beim entsprechenden Amt um Gebrauchserlaubnis ansuchen. Die bauausführende Firma hat für eine vorschriftsmäßige Absperrung und Beleuchtung zu sorgen.

Die im freien verlegte Hausanschlussleitung muss mindestens 1,20 m Überdeckung haben, fachgerecht verlegt und gut in Natursand gebettet werden.

Netzplan

Das Wasserverteilungsnetz der Wassergenossenschaft Rankweil setzt sich aus 85 km Hauptleitungen und 54 km Hausanschlüssen zusammen. Der im Westen von Rankweil liegende Ortsteil Brederis wurde in den 1980er und 1990er Jahren mit einer Trinkwasserleitung erschlossen.

Systemübersicht

Zur Sicherstellung eines Mindestdruckes von 3,5 bar ist das Versorgungsnetz im Bereich der Montfortstraße in die Hoch- und Niederzone unterteilt.

Die statischen Druckhöhen in der Niederzone werden vom Hochbehälter Gewerbepark mit einem max. Wasserspiegel von 509,50 m ü. A. und vom Hochbehälter Eicheler mit einem max. Wasserspiegel von 507,50 m ü. A. bestimmt.

Die Hochzone wird über den im Jahr 1995 neu errichteten Hochbehälter Übersaxner Straße gespeist. Die Beschickung des Hochbehälters Übersaxner Straße mit einem max. Wasserspiegel von 545,95 m ü. A. erfolgt über das beim Hochbehälter Gewerbepark integrierte Hochzonenpumpwerk.

Das Versorgungsgebiet fällt von ca. 495 m ü. A. im östlichen Bereich Flötzerweg – Alemannenstraße – Neuburgstraße gleichmäßig in westlicher Richtung bis zur Autobahn A14 auf ca. 450 m ü. A. und in weiterer Folge ans westliche Ende des Versorgungsnetzes am Sindersweg (Ortsgrenze zur Gemeinde Meiningen) auf ca. 430 m ü. A.