Wasserzähler

Der Wasserverbrauch wird durch Wasserzähler erhoben, die die Wassergenossenschaft anschafft, einbaut, abliest und im vorgeschriebenen Zeitraum von fünf Jahren zum Zwecke der Eichung austauscht. Den Austausch der Wasserzähler führt die Wassergenossenschaft auf eigene Kosten durch, soweit die Schäden nicht auf ein Verschulden des Abnehmers zurückzuführen sind (Frostschäden, Heißwasserschäden etc.).

Für die Bereitstellung der Wasserzähler wird eine monatliche Zählermiete erhoben. Verrechnet wird die vom Wasserzähler angezeigte Wassermenge. Den Organen der Genossenschaft ist der Zutritt zu den Wasserzählern jederzeit zu gestatten und der Zugang freizuhalten.

Treten über die Richtigkeit der Anzeige eines Wasserzählers Zweifel auf, kann der Abnehmer dessen Überprüfung verlangen. Ergibt die Überprüfung keine größere Abweichung als 5 %, so hat der Abnehmer die Prüfungskosten zu zahlen. In allen anderen Fällen trägt die Wassergenossenschaft die Kosten.

Die Wasserzähler werden einmal jährlich im Dezember abgelesen. Zum halben Jahr wird eine Akontozahlung (halber Vorjahresverbrauch) in Rechnung gestellt.

Wir empfehlen, den Wasserverbrauch mehrmals jährlich zu kontrollieren, um Schleichverluste zu vermeiden. Stellen Sie sämtliche Wasserverbraucher (Spülmaschine, Waschmaschine etc.) im Haushalt ab und kontrollieren Sie, ob sich der Wasserzähler bewegt. Rinnende WC-Spülungen oder Überdruckventile in den Verbrauchsanlagen haben oft mehrere hundert m³ Wasserverluste im Jahr zur Folge.