Wir respektieren Ihren Datenschutz.
Wir respektieren Ihren Datenschutz.
Wir verwenden auf unserer Website Cookies, um sie möglichst nutzerfreundlich gestalten zu können. Wir bitten Sie daher um Ihre Zustimmung zu deren Verwendung.
Essenzielle Cookies
Diese Cookies sind essenziell für die korrekte Darstellung der Webseite.
Ablehnen
Erlauben
Statistische Cookies
Werden zur Erstellung von Statistiken genutzt und ermöglichen uns, die Website für unsere Besucher zu optimieren.
Google Analytics
Wird verwendet, um Daten über das Nutzerverhalten und das Gerät des Nutzers an Google Analytics zu senden. Trackt den Besucher über verschiedene Geräte und Marketingkanäle.
Der Wasserverbrauch wird durch Wasserzähler erhoben, die die Wassergenossenschaft anschafft, einbaut, abliest und im vorgeschriebenen Zeitraum von fünf Jahren zum Zwecke der Eichung austauscht. Den Austausch der Wasserzähler führt die Wassergenossenschaft auf eigene Kosten durch, soweit die Schäden nicht auf ein Verschulden des Abnehmers zurückzuführen sind (Frostschäden, Heißwasserschäden etc.).
Für die Bereitstellung der Wasserzähler wird eine monatliche Zählermiete erhoben. Verrechnet wird die vom Wasserzähler angezeigte Wassermenge. Den Organen der Genossenschaft ist der Zutritt zu den Wasserzählern jederzeit zu gestatten und der Zugang freizuhalten.
Treten über die Richtigkeit der Anzeige eines Wasserzählers Zweifel auf, kann der Abnehmer dessen Überprüfung verlangen. Ergibt die Überprüfung keine größere Abweichung als 5 %, so hat der Abnehmer die Prüfungskosten zu zahlen. In allen anderen Fällen trägt die Wassergenossenschaft die Kosten.
Die Wasserzähler werden einmal jährlich im Dezember abgelesen. Zum halben Jahr wird eine Akontozahlung (halber Vorjahresverbrauch) in Rechnung gestellt.
Wir empfehlen, den Wasserverbrauch mehrmals jährlich zu kontrollieren, um Schleichverluste zu vermeiden. Stellen Sie sämtliche Wasserverbraucher (Spülmaschine, Waschmaschine etc.) im Haushalt ab und kontrollieren Sie, ob sich der Wasserzähler bewegt. Rinnende WC-Spülungen oder Überdruckventile in den Verbrauchsanlagen haben oft mehrere hundert m³ Wasserverluste im Jahr zur Folge.
Auf Beschluss der Mitgliederversammlung vom 18. November 2021 haben ab 1. Jänner 2022 die nachstehend angeführten Gebühren Gültigkeit:
72,02/ 72,02
2.194,60 / 2.414,06
1.097,30 / 1.207,03
2.194,60 / 2.414,06
3,23 / 3,55
3,23 / 3,55
1,35 / 1,49
2,40 / 2,64
2,60 / 2,86
2,16 / 2,38
Fax: +43 5522 44681-6
Unser Impressum finden Sie hier
Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier