Im Zuge des behördlichen Bewilligungsverfahrens wird die Wassergenossenschaft Rankweil über Ihr Bauvorhaben informiert. Wir senden Ihnen alle notwendigen Unterlagen (Antrag für die Herstellung des Wasseranschlusses, Satzung, Wasserleitungs- und Gebührenordnung, Gebührenblatt usw.) zu.
Ab der Versorgungsleitung der Wassergenossenschaft haben Sie als Bauherr die Hausanschlussleitung mit Hausanschlussschieber auf Ihre Kosten zu erstellen. Die Grabarbeiten werden nach unseren Anweisungen von Ihnen veranlasst und bezahlt. Die Installationsarbeiten werden von uns auf Ihre Kosten durchgeführt.
Die örtliche Lage der Hausanschlussleitung sowie die Einbaustelle des Wasserzählers werden im Einvernehmen mit dem Wasserwerk festgelegt. Die Abdichtung der Mauerdurchführung ist von einer Fachfirma auszuführen.
Die Hausanschlussleitung geht nach Ihrer Fertigstellung in das Eigentum der Genossenschaft über und wird auf Kosten der Genossenschaft instandgehalten und gewartet. Eine Reparatur, Änderung, Erneuerung oder Entfernung der Hausanschlussleitung ist auf Kosten des Anschlussnehmers vorzunehmen, ausgenommen in jenen Fällen, welche auf normale Abnützung der Leitung zurückzuführen sind.
Muss zur Erstellung einer Hausanschlussleitung eine Bundes-, Landes- oder Gemeindestraße aufgegraben werden, müssen Sie beim entsprechenden Amt um Gebrauchserlaubnis ansuchen. Die bauausführende Firma hat für eine vorschriftsmäßige Absperrung und Beleuchtung zu sorgen.
Die im freien verlegte Hausanschlussleitung muss mindestens 1,20 m Überdeckung haben, fachgerecht verlegt und gut in Natursand gebettet werden.